Jagd ist nicht nur Erlegen von Wild.
Jagd ist für uns Tradition, Wildhege und Naturschutz.
Durch das Zusammenspiel aller drei Merkmale können wir die Jagd waidgerecht und nachhaltig ausführen - im Einklang mit der Natur unserer Region.
Wir kümmern uns um die heimischen Wildtiere. Dafür gehen wir in den Wald und auf die Felder. Hier beobachten wir die Tiere. Wir schauen, ob es ihnen gut geht und ob die Natur intakt ist.
Fragen Sie uns einfach.
Wir antworten Ihnen gerne.
Einladung zum Infoabend am 05.11.2020 mit Anke und Jörg Oestreich in Grömitz.
Link zum Beitrag des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein vom 26. Oktober 2020
Link zum Beitrag des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein vom 26. Oktober 2020
Bericht aus dem Reporter zum Thema Wildwechsel vom 14.Oktober 2020.
In verschiedenen Jagdbezirken in Schleswig-Holstein ist es in den letzten Tagen zu Vandalismus an jagdlichen Einrichtungen gekommen, wie der LJV auf verschiedenen Kanälen erfuhr. Ansitzeinrichtungen wurden massiv zerstört. Auch Leitersprossen und Pfähle wurden angesägt. Die Täter sprühten in einigen Fällen die Buchstaben "ALF" auf die beschädigten Einrichtungen. Wiedermals geben die Täter somit vor, mutmaßlich Anhänger der sogenannten "Animal Liberation Front" (dt. Tierbefreiungsfornt) zu sein. Die "ALF" lehnt die Jagd strikt ab und bekämpft sie in jedweder Form.
Der LJV bittet landesweit um besondere Vorsicht beim Besteigen von Ansitzeinrichtungen. Nehmen Sie die jeweilige Einrichtung in Augenschein und kontrollieren Sie Leitersprossen, Pfähle sowie den Gesamtzustand des Hochsitzes, bevor Sie den Hochsitz beziehen. Dies gilt besonders für nächtliche Ansitze!
Sollten Sie Anzeichen von Vandalismus bemerken, bitten wir um umgehende Kontaktaufnahme mit der zuständigen Polizeidienststelle, um Anzeige zu erstatten. Der Tatbestand wird hiernach statistisch erfasst und weiterverfolgt. Mittels einer statistischen Auswertung kann ein Anstieg der Taten frühzeitig und nachweisbar erfasst werden und für das weitere Vorgehen genutzt werden. Aus aktueller Sicht sollten wir das Thema erstmal nicht in der Öffentlichkeit kommunizieren. Den Tätern würde hiermit eine öffentliche Bühne geboten und es könnten unter Umständen Nachahmer motiviert werden. Wir möchten Sie in diesem Zusammenhang darum bitten, bei einer möglichen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zu dem Thema „Vandalismus“ unbedingt die LJV-Geschäftsstelle mit einzubeziehen.
Bitte verständigen Sie auch Ihre Mitjägerinnen und Mitjäger, die nicht über Messenger-Dienste oder ein E-Mail Postfach verfügen. Weisen Sie auch hier auf die entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen hin.
Präventiv empfehlen wir unseren Mitgliedern in ihren Revieren noch aufmerksamer zu sein. Der ein oder andere Revierinhaber nutzt bereits verstärkt Wildkameras, um mögliche Täter überführen zu können. Allerdings ist der Einsatz von Wildkameras an Hochsitzen zur Überwachung aus datenschutzrechtlicher Sicht kritisch zu sehen. Auf die Verwendung von Kameras ist in jedem Fall mit Piktogrammen und entsprechenden Schriftzügen hinzuweisen. Bitte beachten Sie die datenschutzrechtlichen Hinweise für den Einsatz von Wildkameras. Das Thema Videoüberwachung (insbesondere zur Aufklärung/Verhinderung von Vandalismus) wird in den kommenden Wochen gesondert in einem Infoblatt behandelt werden, welches wir mit unserem Datenschutzbeauftragten entwickeln. Uns ist außerdem bekannt, dass in Revieren, in denen Hochsitze zerstört wurden, auch Wildkameras gestohlen wurden. Insofern ist es ratsam, teure Technik besonders gegen Diebstahl zu schützen. Weitere Informationen zur Verwendung von Wildkameras sowie entsprechende Vordrucke finden Sie hier:
Hinweise für den Einsatz von Wildkameras:
https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/527-Hinweise-fuer-den-Einsatz-von-Wildkameras.html
Beispiel für ein vorgelagertes Hinweisschild:
https://www.datenschutzzentrum.de/uploads/video/Anlage3_Hinweisschild.pdf
Beispiel für ein vollständiges Informationsblatt:
https://www.datenschutzzentrum.de/uploads/video/Anlage4_vollst-Information.pdf
Weidmannsheil und bleiben Sie gesund,
Ihr Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V.
Stadtverwaltung sieht Jagd und Jagdhundewesen als nicht gesellschaftsrelevant
an. Jäger und bundesweite Umfrageergebnisse sagen das Gegenteil aus!
Eutiner Jäger, die Kreisjägerschaft und der Landesjagdverband stehen hinter den folgenden Argumenten:
Die Stadt Eutin beabsichtig auf Empfehlung den Steuersatz für Jagdhunde von derzeit 50% auf 100% (dann 120,00 €, für den ersten, die nächsten steigern sicher noch weiter) zu erhöhen.
Grundsätzlich waren die Ermäßigungen aufgrund des gesellschaftlichen Anerkennens der Jagd und Hege sowie der gesetzlichen Forderung, zur Jagd den brauchbaren Hund führen zu müssen, beschlossen.
Die Jagd ist im Bundes- und Landesjagdgesetz als Auftrag an die Jäger definiert. (Jagd ist anerkannter Naturschutz und dient zur Regelung eines der Landschaft und den Erfordernissen einer ordnungsgemäßen Land-, Knick-, Forst- und Teichwirtschaft jeweiligen anzupassenden Wildstandes.)
Der Einsatz von Stöberhunden ist gerade in der heutigen Zeit (nie gab es so hohe Schalenwildbestände in ganz Europa) zur Wildbestandsregulierung unabdingbar. Dieses nicht nur aus den vor genannten Gründen, sondern auch zur Seuchenprävention z.B. ASP.
Zur Anpassung der Prädatorenbestände, auch für Zielarten (RL.) des aktuellen Naturschutzes, hat das MELUND gerade ein Prädatorenmanagement veröffentlicht. Hier helfen praktisch die sogen. Erdhundrassen hilfreich und effektiv.
Noch nie ereigneten sich in S.-H. / Kreis OH., Gemeinde Eutin so viele Wildunfällen wie heute. Nicht jedes Wildtier findet im Unfallhergang den sofortigen Tot. Dann werden waidgerechte Nachsuchen durch die Nachsuchenhunde erforderlich, um das tierschutzrechtlich widrige Leiden verletzter Tiere schnell und wirksam wie möglich zu verkürzen.
Der Jagdhund ist ein unverzichtbares "Werkzeug" in der praktischen Jagd. Die Jagd hat einen anerkannten gesellschaftlichen und tierschutzrechtlichen Allgemeinauftrag. Die Steuererhöhung würde einer Bestrafung der ehrenamtlichen und bediensteten Jagdhundeführer gleichkommen.
In Schleswig-Holstein leben ca. 11.000 ausgebildete Jagdhunde in „Jäger-Haushalten“. Pro Hund werden bis zu 2000 Stunden in die Ausbildung investiert. Doch ist die Ausbildung eines Jagdhundes nicht nur mit einem
enormen zeitlichen Aufwand verbunden. Die mit der Ausbildung zusammenhängenden Ausbildungskosten, die jeder Jägerin und jedem Jäger entstehen, werden aus eigenem Vermögen finanziert. Dieser zeitliche und finanzielle Aufwand wird zum Wohle des Wildes und aus Tierschutzgründen betrieben, der nicht zuletzt der
gesamten Gesellschaft im Falle eines Wildunfalles zu Gute kommt.
Wird ein Jagdhund während des jagdlichen Einsatzes (beispielsweise Nachsuche bei einem Wildunfall) verletzt, müssen entstehende Kosten oder sogar der Verlust des Hundes ebenfalls durch die Jägerin oder den Jäger getragen und kompensiert werden. Hierfür gibt es keinerlei Ausgleichszahlungen, obwohl die Gesellschaft von den Jagdhunden profitiert.
Aus historischer Sicht ist die Hundesteuer ein längst überholtes Überbleibsel einer vor rund 200 Jahren eingeführten Luxussteuer, die ähnlich der Pferdesteuer zu den Akten gelegt werden muss. Unsere Jagdhunde sind Spezialisten und Familienmitglieder mit sozialer und gesellschaftlicher Funktion. Die Bevölkerung
und die Gemeinden profitieren von unseren ausgebildeten Jagdhelfern. Sie dienen ausschließlich dem Wohle des Wildes und nicht der Wertschöpfung der Gemeinden, die mit der Erhöhung der Hundesteuer ihre klammen Kassen auf Kosten des ehrenamtlichen und zivilgesellschaftlichen Engagements auffüllen wollen.
Schlussendlich ist die pauschale Gleichstellung ausgebildeter Jagdhunde mit nicht ausgebildeten Begleithunden als Vermeidung eines anfallenden Verwaltungsaufwandes zu sehen, der jeglicher Wertschätzung für unsere vierbeinigen Jagdhelfer entbehrt. Pauschale Vereinfachungen führen in keiner
Weise zu einer gerechten Behandlung einzelner Akteure. Dies muss unter besonderer Berücksichtigung für ausgebildete Jagdgebrauchshunde anerkannt werden.
Der Gemeinde wäre nicht nur aus den geschilderten Gründen, andere Gemeinden in S.-H. setzten das schon um, andere denken darüber nach, eine Abschaffung der Jagdhundsteuer anzuraten.
Das illegale Töten geschützter Tierarten ist kein Kavaliersdelikt. / Kritik an Ermittlungsbehörden: Aufklärungsquote erschreckend gering.
Berlin, 24.08.17: In den vergangenen Jahren wurden in Deutschland nachweislich mindestens 25 Wölfe, sechs Luchse und mehr als 1.500 Greifvögel und Eulen vergiftet, erschossen oder in illegalen Fallen gefangen. Und das sind nur die offiziellen Zahlen. Die Dunkelziffer dürfte noch um ein Vielfaches höher liegen. Das zumindest befürchtet die Naturschutzorganisation WWF und verweist zudem auf die verschwindend geringe Aufklärungs- oder gar Verurteilungsquote. Um das zu ändern, hat der WWF eine neue 24-Stunden-Notrufhotline eingerichtet, denn oft fehlt es an Hinweisen zum Tathergang oder dem Täter. Immer noch wird das Verbrechen als Kavaliersdelikt verharmlost. Unter der Nummer 0800 10 20 340 können Zeugen ab sofort Aussagen zu derartigen Fällen machen, auf Wunsch auch anonym. Meldungen sind darüber hinaus unter www.wildereinotruf.de möglich.
„Nicht nur Elefanten, Tiger und Co. sind Opfer von Wilderei. Auch in Deutschland werden streng geschützte Tierarten verfolgt und getötet. Der WWF-Wilderei-Notruf ist ab sofort 24 Stunden, 7 Tage die Woche erreichbar. Wir wollen es Zeugen so einfach wie möglich machen, ihre Beobachtungen zu melden“, so Moritz Klose, Referent Wildtiere in Europa beim WWF Deutschland. „Das illegale Töten geschützter Tierarten ist kein Kavaliersdelikt sondern eine Straftat. Wir müssen die Täter zur Verantwortung ziehen.“ Ziel des WWF ist es, durch die Hotline den Druck auf die Straftäter zu erhöhen und die Öffentlichkeit zu sensibilisieren. Zugleich kritisiert die Naturschutzorganisation, dass es in Deutschland bei der Strafverfolgung zu Wilderei durch Polizei und Behörden weiterhin Defizite gibt. So werden etwa im Bayerischen Wald seit Jahren Luchse getötet oder verschwinden auf ungeklärte Weise. Bislang konnte erst ein Tatverdächtiger ermittelt werden, auch mithilfe von Hinweisen, die ein Zeuge dem WWF gemeldet hatte. Die Untersuchungen der Staatsanwaltschaft ziehen sich allerdings nach wie vor in die Länge.
Ähnlich sieht es bei den aktuellen, illegalen Tötungen von Wölfen aus: Laut WWF konnten lediglich in drei Fällen der oder die Täter ermittelt werden. Obwohl das Bundesnaturschutzgesetz bei der Tötung eines streng geschützten Tieres eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro vorsieht, wurden bislang die Verfahren in den überwiegenden Fällen eingestellt. Lediglich in zwei Fällen wurden Geldstrafen von 1000 bis 3500 Euro verhängt.
„Mit dem 25. getötet aufgefundenen Wolf seit dem Jahr 2000 ist für uns eine Schmerzgrenze überschritten. So kann es nicht weitergehen“, sagt Klose. „Jeder kann nun helfen, die Verfolgung streng geschützter Tierarten in Deutschland zu bekämpfen. Beim Pilze sammeln, auf Wanderungen, beim Radfahren oder bei Unternehmungen in der Natur: Niemand sollte sich scheuen, bei einer verdächtigen Entdeckung aktiv zu werden. Machen Sie Fotos und melden Sie ihre Beobachtung an den WWF Wilderei-Notruf. Informieren Sie insbesondere beim Fund von anderen Wildtieren auch das örtliche Forstamt bzw. den zuständigen Jäger oder Förster. Wir werden alle Hinweise prüfen und treten in Kontakt mit den zuständigen Behörden. An einem Tatort der Wilderei gelten zudem die gleichen Regeln wie bei jedem anderen Verbrechen: Rufen Sie die Polizei und verändern Sie derweil nichts am Fundort.“
Pressekontakt: Roland Gramling, WWF Deutschland, Pressestelle, Tel. 030 311 777 425, roland.gramling@wwf.de
Anfang Mai 2017 fand die Prüfung zur Erlangung des ersten Jagdscheines im Kreis Ostholstein statt. Die KJS Eutin hatte 28 Prüflinge gemeldet, die seit Dezember 2016 an dem entsprechenden Lehrgang teilgenommen hatten.
Seit 2010 hat die KJ Eutin wieder ein eigenes Ausbilderteam. Dieses besteht aus Detlef Butz, Conrad Gröne, Claus Groth, Peter Hundrieser, Christian Meissner, Manfred Pump, Dr. Söhnke Steffens, Thomas Trautermann und Otto Witt. Die Unterrichtsabende und auch die Prüfung fanden in den Räumlichkeiten des Schießsportzentrums Kasseedorf e.V. statt, der samstägliche Lehrgang bei der BQOH in Pulverbeck. Insgesamt wurden etwa 200 Stunden an theoretischem Unterricht erteilt. Eine besondere Herausforderung stellte in diesem Jahr die große Anzahl der Teilnehmer dar. Dieser Umstand führte dazu, dass der einzelne Anwärter durchaus auch selbst sein eigenes Wissen und seine Fertigkeiten überprüfen musste. Der Ausbildung wird wachsender Zuspruch zuteil.
Nach dem Prüfungsstress luden die jungen Jäger die Ausbilder am 13.05.2017 zu einem zünftigen Beisammensein in das Eutiner Brauhaus ein. Bei diesem Anlass wurden dekorative Jägerbriefe an die Absolventen überreicht. Diese „revanchierten“ sich mit kleinen Geschenken für jeden Ausbilder. Als besonders wichtig für die KJ wurde im Rahmen der Redebeiträge hervorgehoben, dass man in den Jahren 2016 und 2017 allein über die vereinseigene Ausbildung 51 neue Mitglieder habe werben können. Es wurde den Jungjägern zugesagt, man werde bei Bedarf jeden von ihnen an einen erfahrenen Revierinhaber vermitteln. Erwartet werde eine waidmännische Jagdausübung und ein respektvoller Umgang mit dem uns anvertrauten Wild. Bei bester Stimmung wurde bis in den frühen Morgen gefeiert.
Wir sagen allen neuen Mitgliedern ein kräftiges Waidmannsheil!
Möge Ihnen ein ereignisreiches und erfülltes Jägerleben beschieden sein!
Anmeldungen für den neuen Ausbildungskurs ab November 2017 werden an
Otto Witt (Tel. 04521 9345) oder
Christian Meissner (Tel. 04521 9635) erbeten.
Das Ausbilderteam der KJ Eutin
Am 07.04.2017 fand in der Schützenhalle in Ahrensbök die diesjährige Jahreshauptversammlung der KJ Eutin statt. In Anwesenheit des Landrates des Kreises Ostholstein R. Sager und des Präsidenten des LJV W. Heins nahmen etwa 200 Mitglieder an der harmonischen Veranstaltung teil. Nach Abhandlung der vereinsrechtlichen Regularien und einem einstimmigen Beschluss zur Beitragserhöhung bzw. Verlängerung der Umlage für das SSZ Kasseedorf stand insbesondere die Neuwahl des kompletten Vorstandes und der Obleute auf dem Programm. Auch hier erfolgten die Entscheidungen jeweils ohne Gegenstimme.
Georg Deutz, HR Timmendorfer Strand, wurde zum neuen Vorsitzenden gewählt. Er war seitens des amtierenden Vorstandes vorgeschlagen worden. Der neue Vorsitzende war zuvor als Beisitzer und Stellvertretender Vorsitzender in der KJ tätig. Er ist 42 Jahre alt und Diplomkaufmann von Beruf. Stellvertretende Vorsitzende wurden Christian Meissner, HR Eutin, und Jürgen Schlüter, HR Malente. Christian Meissner nimmt dieses Amt bereits seit 2005 wahr. Zur neuen Schatzmeisterin wurde Johanna Muhs, HR Ahrensbök, berufen. Sie löst den bisherigen Amtsinhaber Frank Redemann ab, der seit 2016 Schatzmeister des SSZ Kasseedorf ist. Die Tätigkeit der Schriftführerin/ Geschäftsstelle wurde Sabine Absach, HR Eutin, übertragen. Diese hatte das Amt bereits kommissarisch ausgeübt, nachdem Birgit Stooß im Sommer 2016 verstorben war. Zu Beisitzern wurden Thomas Rüsch, Jörn Jahnke, Nikolaus Mentz, Hubertus Bossmann, Frank Schuhmacher und Frank Redemann berufen.
Otto Witt, Vorsitzender der KJ seit 2005, hatte nicht erneut kandidiert. Es entsprach seinem Wunsch, das Amt nach etwa 30 –jähriger Tätigkeit im engeren Vorstand in jüngere Hände zu legen. Seine Verdienste wurden von dem neuen Vorstand angemessen gewürdigt. Ihm wurde in diesem Zusammenhang ein Geschenkgutschein überreicht. Zudem wurde er einmütig zum Ehrenvorsitzenden berufen.
Im weiteren Verlauf der Versammlung wurden Hubertus Fitz, HR Timmendorfer Strand, Horst Prell, HR Bad Schwartau, und Frank Redemann, HR Bosau, mit der Verdienstnadel in Silber ausgezeichnet. Herber Boller, HR Timmendorfer Strand, Jörn Jahnke, HR Timmendorfer Strand, Frank Schumacher, HR Malente, und Johannes Thode, HR Pönitz, erhielten die bronzene Verdienstnadel. Gerd Kayser, HR Bad Schwartau, Jürgen Meyer, HR Stockelsdorf, und Walter Stille, HR Pönitz, wurden für 60-jährige Mitgliedschaft im LJV geehrt. Die Geehrten waren zur Freude ihrer langjährigen jagdlichen Freunde persönlich zur Jahreshauptversammlung erschienen. Eben diese Auszeichnung wurde auch Robert Prüß, HR Stockelsdorf, zuteil.
Der neue Vorstand teilte mit, dass die Kontakte zur KJ insbesondere über die Schriftführerin Sabine Asbach hergestellt werden können. Diese ist telefonisch unter 04521 775135 erreichbar. Ihre E-Mailadresse lautet: asbach-eutin@arcor.de.
Die Versammlung wurde nach etwa 4-stündiger Dauer mit einem kräftigen Horrido auf das Deutsche Waidwerk geschlossen.
Otto Witt
Obmann Öffentlichkeitsarbeit
Liebe Jagdgenossen & Freunde,
wir machen weiter. Das Rehwild ist uns sehr wichtig, daher möchten wir die Abschußpläne für Rehwild weiter fortführen. Die Abschußpläne finden Sie im Formularcenter zum Download bereit stehend.
Quelle: Lübecker Nachrichten, Donnerstag den 19.01.2017
Bei Interesse sind Sie herzlich eingeladen bei den angebotenen Veranstaltungen teilzunehmen.
Die Kreisjägerschaft Eutin e.V. trauert um Ihren ehemaligen Vorsitzenden Dr. Rudolf Tode,
der am 20.12.2016 im gesegneten Alter von 95 Jahren verstorben ist.
Der Verstorbene war seit 1971 über viele Jahre Leiter des ehemaligen Hegeringes Gleschendorf und in der Zeit von 1975 bis 1982 Vorsitzender der Kreisjägerschaft Eutin. Sein hohes fachliches Wissen und seine Gradlinigkeit sind unvergessen. Bis zu seinem Tode sind ihm die Belage der Natur und der Jagd von hoher Wichtigkeit gewesen. Die Geschicke der Kreisjägerschaft Eutin und des Hegeringes Pönitz lagen ihm auch nach seinem Ausscheiden aus den Vorstandsämter immer am Herzen. Seine konstruktiven Hilfestellungen waren stets gefragt. Aufgrund seiner Verdienste wurde Dr. Tode am 14.05.1982 die silberne Ehrennadel des Landesjagdverbandes Schleswig- Holsteins verliehen.
Wir werden dem Verstorbenen ein ehrendes Andenken bewahren und sagen ein letztes Waidmannsdank.
Der LJV Schleswig- Holstein hat eine Handlungsempfehlung ausgegeben. Wir bitten alle Jäger diese zu lesen und zu beachten. Die Handlungsempfehlung finden Sie hier:
http://www.ljv-sh.de/component/content/article/754-handlungsempfehlung-gefluegelpest-
Des Weiteren steht Ihnen die Handlungsempfehlung als PDF zum Download hier bereit (Stand 16.11.2016).
Am 3. November gedenken Jäger in ganz Deutschland und in Teilen Europas ihres Schutzheiligen Sankt Hubertus, Pfalzgraf von Burgund. Er wird als Begründer einer nachhaltigen und waidgerechten Jagd angesehen, an dem sich Jägerinnen und Jäger ein Beispiel nehmen sollen.
Der Überlieferung nach war Hubertus als junger Edelmann ein zügelloser Jäger, der die Erlegung des Wildes als Selbstzweck sah. Weder christliche Feiertage noch ethische Grundsätze hinderten den Jäger, seiner Leidenschaft hemmungslos nachzugehen. Nachdem seine Frau gestorben war, ging er als Einsiedler in die Wälder der Ardennen, um dort über seine Trauer hinwegzukommen und ernährte sich ausschließlich durch die Jagd. Eine Begegnung mit einem Hirsch, der ein leuchtendes Kreuz zwischen seinen Geweihstangen trug, bekehrte ihn und ließ ihn erkennen, dass die Jagd nicht allein dem Selbstzweck dient, sondern ein Dienst an der Natur mit weitreichender Verantwortung ist. Diese „Achtung vor dem Geschöpf“ ging als Waidgerechtigkeit in die Verhaltensgrundsätze der Jägerschaft ein. Der Heiliggesprochene wird meist mit Jagdhund und Jagdhorn kniend vor dem „Hubertushirsch“ dargestellt, bewaffnet mit Schwert und Spieß. Hubertusmessen werden Anfang November von Jagdhornbläsern begleitet und in feierlich geschmückten Kirchen gehalten.
Über 374.000 Jäger liefern heute jährlich hochwertiges Wildfleisch im Wert von etwa 190 Millionen Euro. Sie sind zudem gesetzlich verpflichtet, einen gesunden, artenreichen Wildbestand zu erhalten. Dazu gehört beispielsweise die Prävention von Tierseuchen oder übermäßigen Fraßschäden in Wald und Feld. Ebenso die Bejagung von Fleischfressern wie Fuchs und Waschbär zugunsten bedrohter Arten. Über 82 Millionen Euro geben Jäger jährlich aus eigener Tasche für Biotoppflege und Artenschutz aus. Hinzu kommen weitere 100 Millionen Euro für die Prävention von Wildschäden.
Hier finden Sie laufend ein paar aktuelle Fotos von unserem Stand und unseren Gästen. Es ist immer ein tolles Erlebnis mit den Besuchern ins Gespräch zu kommen.
Viel Spaß beim Anschauen.
Schriftführerin
Sabine Asbach
Anschrift:
Anny-Trapp-Str. 49
23701 Eutin
Email: info@kjs-eutin.de
Mobil: 0172 3171447