Eine neue Verordnung für das Erkennen und die Behandlung von erlegtem Wild und dem Wildbret macht es sinnvoll, Jägerwissen aufzubessern und gegebenenfalls nachzuschulen, damit sie den
Status "Kundige Person" erlangen.
Nach der Verordnung (EG) Nr. 853/204 sind alle Jäger, die vor dem Februar 1988 die Jägerprüfung abgelegt haben verpflichtet, an einer Schulung über den Umgang für Lebensmittel tierischem
Ursprungs teilzunehmen.
Änderung ab dem 1.März 2012 - Nach einer neuen EU-Verordnung hat sich einiges geändert.
Jagdausübungsberechtigte, die die Voraussetzungen als "Kundige Person" erfüllen, können auf Antrag bei der Kreisverwaltung Ostholstein in Eutin - Fachdienst Lebensmittel- zur Probeentnahme selbst
erlegter Stücke ermächtigt werden.
Die Proben sind der Erlaubnis entsprechend mit Kennzeichnung in den vom Kreis OH gestellten Probebechern bei folgenden Annahmestellen abzugeben:
Annahmestelle (OLD)
Hof Femerling
Oldenburger Str.23
23738 Sipsdorf
Montag und Donnerstag 11.00 - 12.00 Uhr
Kreisverwaltung in Eutin (EUT)Lübecker Str. 41
23701 Eutin, Zimmer 117
Montags - Donnerstag von 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr
Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr
Die Tierärzte entnehmen auch weiterhin die Proben. Die Kosten sind jedoch höher.
Ein Antrag auf Berechtigung zur Probenahme kann beim Kreis Ostholstein gestellt werden.